alpinmesse guide 2019

alpinforum samstag, 09. november 2019 ERÖFFNUNG Prof. Dr. Karl Gabl Präsident Österreichisches Kuratorium für Alpine Sicherheit RECHT AUF BERGRETTUNG! QUO VADIS? Risikomanagement und Rettung sind in fachlicher und rechtlicher Hinsicht untrennbar verzahnt. Die Rechtsgrundlagen der Bergrettung in Bayern belegen, dass kein Anspruch auf Rettung bei einem nicht akzeptablen Risiko für die Einsatzkräfte besteht. Der Anspruch auf Bergrettung wird durch die gesetzlich normierte und damit sogar mit straf- und haftungsrechtlichen Risiken behaftete Fürsorgepflicht der Einsatzleitung limitiert, was zu einem rechtlich belastbaren Risikomanagement zwingt. Im Rahmen der Risikobeurteilung eröffnet sich für die Einsatzleitung ein Beurteilungsmaßstab, der die Umstände im Zeitraum und in der Situation des Einsatzgeschehens mit all dem bekannten Zeitdruck, Entscheidungsdruck und den aktuell nicht abzuklärenden tatsächlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Dr. Klaus Burger Dr. Klaus (Nik) Burger ist Direktor des Amtsgerichts im Berchtesgadener Land, Alpinist und Regionalleiter der Bergwacht Chiemgau, öffentlich- rechtlich bestellter Einsatzleiter der Bergrettung, aktiver Berg- und Flugretter, und war langjähriger 1. Vorsitzender des Deutschen Gutachterkreises für Alpinunfälle (mit Publikationen auch in Österreich zum Risikomanagement im Bergsport). Foto © ZAMG RECHT AUF RISIKO – RECHT AUF RETTUNG DAS PROGRAMM IM DETAIL 28

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